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   BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72   

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https://dejure.org/1972,1632
BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72 (https://dejure.org/1972,1632)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1972 - II B 55.72 (https://dejure.org/1972,1632)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1972 - II B 55.72 (https://dejure.org/1972,1632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Fall auslaufenden Rechts - Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Neuregelung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) von 1972 unter dem Aspekt der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72
    Denn es fehlt jedenfalls an einem hergebrachten, zum Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums gehörenden und durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützten (vgl. BVerfGE 15, 167 [195 f.] unter Hinweis auf BVerfGE 8, 332 [343]) Grundsatz, der es gebietet, ein Beamtenverhältnis auf Widerruf im Vorbereitungsdienst über die erfolglos versuchte erste Wiederholungsprüfung hinaus fortzusetzen und zu einer zweiten Wiederholungsprüfung Gelegenheit zu geben.
  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72
    Denn es fehlt jedenfalls an einem hergebrachten, zum Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums gehörenden und durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützten (vgl. BVerfGE 15, 167 [195 f.] unter Hinweis auf BVerfGE 8, 332 [343]) Grundsatz, der es gebietet, ein Beamtenverhältnis auf Widerruf im Vorbereitungsdienst über die erfolglos versuchte erste Wiederholungsprüfung hinaus fortzusetzen und zu einer zweiten Wiederholungsprüfung Gelegenheit zu geben.
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72
    Überdies verkennt der Kläger, daß der in § 108 Abs. 2 VwGO niedergelegte Grundsatz des rechtlichen Gehörs nur verletzt ist, wenn einem Prozeßbeteiligten nicht die Möglichkeit eröffnet worden ist, sich zu Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. BVerfGE 6, 12 [14]; 7, 275 [278]), oder wenn das Gericht eine auf Tatsachen oder Beweisergebnisse bezügliche Äußerung eines Prozeßbeteiligten zwar entgegengenommen, aber nicht in seine Erwägungen einbezogen hat (BVerfGE 28, 378 [384 f.]).
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72
    Weiterentwicklung des Rechts revisionsrichterlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 28. Februar 1968 - BVerwG VI B 22.67 - und vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 -).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72
    Überdies verkennt der Kläger, daß der in § 108 Abs. 2 VwGO niedergelegte Grundsatz des rechtlichen Gehörs nur verletzt ist, wenn einem Prozeßbeteiligten nicht die Möglichkeit eröffnet worden ist, sich zu Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. BVerfGE 6, 12 [14]; 7, 275 [278]), oder wenn das Gericht eine auf Tatsachen oder Beweisergebnisse bezügliche Äußerung eines Prozeßbeteiligten zwar entgegengenommen, aber nicht in seine Erwägungen einbezogen hat (BVerfGE 28, 378 [384 f.]).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72
    Überdies verkennt der Kläger, daß der in § 108 Abs. 2 VwGO niedergelegte Grundsatz des rechtlichen Gehörs nur verletzt ist, wenn einem Prozeßbeteiligten nicht die Möglichkeit eröffnet worden ist, sich zu Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. BVerfGE 6, 12 [14]; 7, 275 [278]), oder wenn das Gericht eine auf Tatsachen oder Beweisergebnisse bezügliche Äußerung eines Prozeßbeteiligten zwar entgegengenommen, aber nicht in seine Erwägungen einbezogen hat (BVerfGE 28, 378 [384 f.]).
  • BVerwG, 28.02.1968 - VI B 22.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72
    Weiterentwicklung des Rechts revisionsrichterlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 28. Februar 1968 - BVerwG VI B 22.67 - und vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 -).
  • BVerwG, 01.12.1969 - VI B 60.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72
    Diese Zulassungsvoraussetzungen sind regelmäßig zu verneinen, wenn die zur Entscheidung gestellte Frage auslaufendem Recht angehört (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 1. Dezember 1969 - BVerwG VI B 60.68 - [VerwRspr. Bd. 22 Nr. 55] mit weiteren. Nachweisen).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei nicht

    Dies muß indes im Falle einer Wiederholungsprüfung nach rechtskräftiger Aufhebung einer negativen Prüfungsentscheidung nicht notwendig in einem - fortbestehenden - Beamtenverhältnis auf Widerruf geschehen (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - ; vgl. auchBeschluß vom 23. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 55.72 - ).
  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 27.85

    Ende des Beamtenverhältnisses eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

    Dies muß indes im Falle einer Wiederholungsprüfung nach rechtskräftiger Aufhebung einer negativen Prüfungsentscheidung nicht notwendig in einem - fortbestehenden - Beamtenverhältnis auf Widerruf geschehen (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - ; vgl. auch Beschluß vom 23. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 55.72 - ).
  • BVerwG, 18.07.1973 - III B 1.73

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlerhafter Belehrung über die gegen dieses Urteil

    "Angefochtene Entscheidung" im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist das Urteil der Tatsacheninstanz, nicht aber dessen Entscheidung über die Zulassung der Revision gegen dieses Urteil (Beschlüsse vom 11. Mai 1956 - BVerwG III C 119.54 - und vom 23. Oktober 1972 - BVerwG II B 55.72 -) und auch nicht dessen Belehrung über die gegen dieses Urteil zulässigen Rechtsmittel.
  • OVG Sachsen, 17.08.2018 - 2 A 623/16

    Beamter auf Widerruf, Prüfung, Entlassung, Beamtenverhältnis,

    Dies muß indes im Falle einer Wiederholungsprüfung nach rechtskräftiger Aufhebung einer negativen Prüfungsentscheidung nicht notwendig in einem - fortbestehenden - Beamtenverhältnis auf Widerruf geschehen (vgl. Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - (Buchholz 237.1 Art. 43 Nr. 1); vgl. auch Beschluß vom 23. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 55.72 - (Buchholz 237.7 § 35 Nr. 1)).
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